Angebot

In vier Familiengruppen werden je 10 Kleinkinder vom Säugling bis zum Kindergarteneintritt betreut.

 

Die uns anvertrauten Kinder erhalten eine liebevolle und zuverlässige Pflege und Betreuung im Alltag. Die Kinder werden in ihrer Entwicklung zu selbstbestimmenden Persönlichkeiten unterstützt.

 

Nach gegenseitiger Absprache haben die Kinder die Möglichkeit, am Dienstag und/oder am Donnerstag die Nacht in der Sunneblueme zu verbringen.

 

Wir arbeiten mit zuweisenden Stellen zusammen.

 


Unsere Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:

06:15 Uhr - 18:30 Uhr

 

Freitag:

06:15 Uhr - 18:00 Uhr

 

Nachtbetreuung:

Dienstag und Donnerstag


Betriebsferien / Schliesstage

An folgenden Tagen bleibt die Sunneblueme geschlossen:

 

11.09.2023                             Knabenschiessen-Montag

29.12.2023                             Neujahrs-Ferientag

 

15.04.2024                             Sächsilüte-Montag

10.05.2024                             Brückentag - Freitag nach Auffahrt

29.07. - 09.08.2024                Sommerferien

09.09.2024                             Knabenschiessen-Montag

31.12.2024                             Neujahrs-Ferientag


Tagesablauf

Ihr Kind steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. Der Tagesablauf wird nach den Bedürfnissen und Interessen der Kinder geplant.

06:15 Uhr - 09:00 Uhr     Eintreffen der Kinder

07:30 Uhr - 09:30 Uhr     Morgenessen / Znüni

09:30 Uhr - 11:30 Uhr     Morgengestaltung nach den Bedürfnissen der Kinder

12:00 Uhr - 13:30 Uhr     Mittagessen

13:30 Uhr - 14:30 Uhr     Individuelle Ruhepause der Kinder

14:30 Uhr - 17:00 Uhr     Zvieri und Nachmittagsgestaltung nach den Bedürfnissen der Kinder

17:00 Uhr - 18:30 Uhr     Die Kinder werden von ihren Eltern abgeholt


Unsere Tarife

Unsere Tarife entsprechen den Krippentarifen der Stadt Zürich. Die Elternbeiträge sind einkommensabhängig und können online mit dem Elternbeitragsrechner berechnet werden.

 

Für die Anmeldung von subventionierten Betreuungsplätzen benötigen wir folgende Unterlagen:

 

1. eine gültige Beitragsfaktorbestätigung /BF

2. eine Bestätigung des subventionsberechtigten Betreuungsumfangs /SBU

 

Wie Sie die Unterlagen beantragen können und weitere notwendige Informationen der Stadt Zürich finden sie -> hier

 

Bei Zuweisungen über Amtsstellen werden die Elternbeiträge mit der/dem zuständigen Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter geregelt.